Als Reflex auf eine Vielzahl besorgter überwiegend textlich vorgegebener Einsendungen zur Feiertagsfreigabe des Filmes "Dogma" geben wir hier den Wortlaut der Entscheidung zur Sitzung des Hauptausschusses (Berufung der 2. Instanz) wieder:
"Wohl nicht ganz authentisch und logisch stringent im Sinne des Begriffes 'Dogma' unterbreitet dieser amerikanische Film eine Spielhandlung, die auf christlich-biblischen Thesen gründet und diese ungewöhnlich und phantasievoll dramatisch umsetzt ...
Dieser Film wurde vom Arbeitsausschuß ab 16 Jahren freigegeben, im übrigen wurde ihm eine Freiertagsfreigabe versagt mit der Begründung, hier liege eine "... anstößige und kuriose Mischung aus religiösen Glaubensinhalten verbunden mit 'karfreitagswidriger Witzigkeit' ..." vor, die dem Ernst der stillen Feiertage widerspreche und religiöse Gefühle verletzen könne...
Die Berufung wies darauf hin, daß in der Regel nur schrille und platte Klamaukfilme bisher für eine Freiertagsfreigabe nicht in Frage gekommen seien; dieser Film sei humorvoll und teilweise tiefschürfend und dabei keineswegs bösartig oder gar nihilistisch und am Ende versöhnlich und friedvoll.
Der Ausschuß mußte der Berufung weitgehend folgen: Nach
seiner Auffassung behandelt der Film sein religiös bestimmtes Thema
häufig humorvoll, oft verfremdend bis hin zu provozierenden Effekten
(für diesen oder jenen Betrachter vielleicht auch manchmal ekelerregend
und schockierend), immer aber ernsthaft, erkennbar positiv und konstruktiv
hinsichtlich religiöser und Glaubensfragen und mit unverkennbarer
Liebe zu den Menschen und führt schließlich und endlich zu weiterführender
Nachdenklichkeit.
Voraussetzung für eine Verweigerung der Feiertagsfreigabe aber
ist, daß im Film "...äußerliche schwankhafte Komik..."
oder sonstige "... Turbulenzen und Sensationen ...beherrschend im Vordergrund
stehen ..." derart, daß sie den Sinngehalt eines Films verdecken
(vgl. v. Hartlieb, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 2. Aufl.,
S.28); dies aber trifft nach Überzeugung des Hauptausschusses ohne
jeden vernünftigen Zweifel für den vorliegenden Film nicht zu."
gez. H. Dettbarn
Vorsitzender"
[Anmerkung: Rechtschreibfehler aus dem Original-Text übernommen]